
Zusammenfassend:
- Wenn die E-Rezept-App nicht funktioniert, ist das kein Grund zur Sorge. Es gibt immer zwei einfache Alternativen.
- Die schnellste Methode ist Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Stecken Sie diese einfach in der Apotheke ins Terminal – fertig.
- Alternativ können Sie sich von Ihrem Arzt einen Papierausdruck mit einem QR-Code geben lassen. Auch dieser wird in der Apotheke gescannt.
- Das digitale Gesundheitssystem ist ein Baukasten: Für jedes Problem gibt es eine einfache Lösung, ob digital oder analog.
Sie stehen in der Apotheke, zücken Ihr Smartphone, doch die E-Rezept-App streikt. Der Ladebalken dreht sich endlos, eine Fehlermeldung erscheint – und der Frust steigt. Dieses Szenario kennen seit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts am 1. Januar 2024 viele gesetzlich Versicherte in Deutschland. Es ist verständlich, dass die neue Technik zunächst überfordern kann. Oft werden digitale Angebote als kompliziert und unzuverlässig wahrgenommen, anstatt als die Erleichterung, die sie sein sollen.
Die gute Nachricht zuerst: Sie benötigen die App nicht zwingend. Für genau solche Fälle existiert ein robustes, analoges Sicherheitsnetz. Die einfachste Lösung ist Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). In der Apotheke wird sie in das Lesegerät gesteckt und Ihr Rezept wird abgerufen – ganz ohne PIN und ohne App. Alternativ können Sie in der Arztpraxis um einen Papierausdruck mit einem QR-Code bitten. Dieser Ausdruck funktioniert wie ein klassisches Rezept. Doch was, wenn die Herausforderungen über das E-Rezept hinausgehen?
Dieser Artikel verfolgt einen anderen Ansatz. Statt nur technische Anleitungen aufzulisten, betrachten wir das deutsche digitale Gesundheitssystem als einen modularen Baukasten. Für jede digitale Hürde – sei es die Aktivierung der Patientenakte oder die Suche nach erstattungsfähigen Gesundheitskursen – gibt es eine passende, oft überraschend einfache Lösung. Der Schlüssel liegt nicht darin, jede App perfekt zu beherrschen, sondern darin, Ihr Recht als Patient zu kennen und souverän die für Sie passende Option auszuwählen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Kontrolle zurückgewinnen und die digitalen Werkzeuge für sich nutzen, anstatt von ihnen frustriert zu werden.
Für alle, die einen schnellen visuellen Überblick bevorzugen: Das folgende Video fasst die Funktionsweise des E-Rezepts kompakt zusammen und erklärt die wichtigsten Schritte für Patienten.
Um Ihnen zu helfen, die vielfältigen Möglichkeiten des digitalen Gesundheitssystems souverän zu nutzen, haben wir diesen Ratgeber strukturiert. Jede Sektion widmet sich einer konkreten Fragestellung und bietet praxiserprobte Lösungen, damit Sie von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren, ohne an der Technik zu verzweifeln.
Inhalt: Ihr Wegweiser durch das digitale Gesundheitssystem
- Warum sparen Sie sich bei Bagatellerkrankungen 2 Stunden Wartezimmerzeit?
- Wie aktivieren Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) ohne PostIdent-Frust?
- Video-Call oder Praxis: Bei welchen Symptomen müssen Sie zwingend physisch zum Arzt?
- Das Risiko bei Rezept-Plattformen: Woran erkennen Sie illegale Angebote?
- Problemfall Rückenschmerzen: Wie bekommen Sie die Premium-App von der Kasse bezahlt?
- Stress oder Burnout: Welches Warnsignal sendet Ihr Körper gerade?
- Wie suchen Sie Kurse, die garantiert erstattungsfähig sind, ohne böse Überraschung?
- Wie bekommen Sie Ihren Yoga-Kurs oder Rückenschule zu 80% von der Krankenkasse bezahlt?
Warum sparen Sie sich bei Bagatellerkrankungen 2 Stunden Wartezimmerzeit?
Das Gefühl ist wohlbekannt: Man fühlt sich krank, schleppt sich zum Arzt und verbringt dann Stunden in einem vollen Wartezimmer, umgeben von anderen hustenden und niesenden Patienten. Gerade bei einfachen Erkrankungen wie einer leichten Erkältung oder dem Bedarf für ein Folgerezept ist dieser Zeitaufwand frustrierend. Daten zeigen, dass jeder dritte Patient in Deutschland zwischen 30 und 60 Minuten beim Arzt wartet, Tendenz steigend. Hier bietet der digitale Baukasten eine der grössten Erleichterungen: die Videosprechstunde.
Stellen Sie sich vor, Sie könnten das Gespräch mit Ihrem Arzt bequem vom Sofa aus führen. Genau das ermöglicht die Telemedizin. Sie sparen sich nicht nur die Anfahrt und die Wartezeit, sondern reduzieren auch das Ansteckungsrisiko. Dieses Angebot ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern wird von immer mehr Praxen und Patienten angenommen. Es ist eine digitale Brücke, die den Arztbesuch für viele Routineanliegen deutlich effizienter macht.
Die Akzeptanz für diese Form der Konsultation ist enorm hoch. Eine repräsentative Umfrage zeigt, dass bereits 68% der Befragten zukünftig gerne ein Arztgespräch per Video wahrnehmen würden. Das ist ein klares Signal: Patienten sind bereit, neue Wege zu gehen, um ihre Gesundheitsversorgung einfacher und schneller zu gestalten. Bei der nächsten Erkältung lohnt es sich also, bei Ihrer Praxis nach der Möglichkeit einer Videosprechstunde zu fragen.
Wie aktivieren Sie Ihre elektronische Patientenakte (ePA) ohne PostIdent-Frust?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Werkzeug in Ihrem digitalen Gesundheits-Baukasten. Sie bündelt Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne an einem sicheren Ort. Doch viele Nutzer scheitern an der ersten Hürde: dem Identifizierungsverfahren, oft das umständliche PostIdent-Verfahren in einer Postfiliale. Dieser Frust ist verständlich, aber vermeidbar. Denn auch hier gilt das Souveränitätsprinzip: Sie haben die Wahl zwischen mehreren, deutlich bequemeren Wegen.
Anstatt den Prozess abzubrechen, sollten Sie den „digitalen Notfallkoffer“ Ihrer Krankenkasse prüfen. Fast alle grossen Kassen bieten mittlerweile nutzerfreundlichere Alternativen an. Diese sind oft direkt in die App der Kasse integriert oder können persönlich in einer Geschäftsstelle erledigt werden. Sie müssen nicht den einen, komplizierten Weg gehen, sondern können den für Sie einfachsten wählen.
Hier sind einige Beispiele, wie grosse Krankenkassen das Problem lösen:
- TK-Ident App: Die Techniker Krankenkasse ermöglicht die Identifizierung direkt per Smartphone, wenn Sie einen NFC-fähigen Personalausweis und die AusweisApp2 nutzen.
- AOK: Hier können Sie sich einfach und unkompliziert in einer Geschäftsstelle vor Ort mit Ihrem Personalausweis identifizieren.
- BARMER: Die Barmer sendet Ihnen einen PIN-Brief per Post zu, den Sie dann in der eCare-App eingeben.
Einige Kassen bieten zudem ein Video-Ident-Verfahren an, bei dem Sie sich per Video-Call von zu Hause aus identifizieren. Es lohnt sich, auf der Website Ihrer Kasse nach „ePA aktivieren“ zu suchen, um die für Sie passende Methode zu finden. Sie allein entscheiden, wer auf Ihre Daten zugreifen darf, denn die ePA bietet ein granulares Berechtigungskonzept, mit dem Sie für jeden Arzt und jedes Dokument einzeln Freigaben erteilen oder entziehen können.

Diese Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten ist der eigentliche Kern der ePA. Sobald die Aktivierung geschafft ist, haben Sie ein mächtiges Instrument zur Hand, um Ihre medizinische Versorgung aktiv mitzugestalten.
Video-Call oder Praxis: Bei welchen Symptomen müssen Sie zwingend physisch zum Arzt?
Die Videosprechstunde ist eine fantastische Erleichterung, aber sie ist kein Allheilmittel. Die wichtigste Kompetenz im Umgang mit digitalen Gesundheitsangeboten ist zu wissen, wann die digitale Brücke ausreicht und wann der Gang in die Praxis oder sogar die Notaufnahme unerlässlich ist. Es geht nicht darum, ärztliche Diagnosen selbst zu stellen, sondern darum, Warnsignale (sogenannte „Red Flags“) zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln.
Als Faustregel gilt: Alles, was plötzlich, stark oder unklar ist, gehört in die Hände eines physisch anwesenden Arztes. Dies gilt insbesondere für Symptome wie akute Brustschmerzen, Atemnot, starke Bauchschmerzen oder neurologische Ausfälle wie Lähmungen oder Sprachstörungen. In diesen Fällen zögern Sie bitte nicht und wählen die 112. Auch für Untersuchungen, die eine körperliche Interaktion erfordern – wie das Abhören der Lunge, Ultraschall oder die U-Untersuchungen bei Kindern – ist ein Praxisbesuch unumgänglich.
Für viele andere Anliegen ist die Telemedizin jedoch eine sichere und effiziente erste Anlaufstelle. Eine erste Einschätzung bei einem unklaren Hautausschlag, die Beratung bei einer Erkältung oder die Ausstellung eines Folgerezepts im selben Quartal sind ideale Anwendungsfälle. Die folgende Tabelle, basierend auf aktuellen Empfehlungen zur Telemedizin, gibt Ihnen eine klare Orientierung:
| Symptom | Telemedizin möglich | Praxisbesuch erforderlich |
|---|---|---|
| Leichte Erkältung | ✓ Video-Konsultation ausreichend | – |
| Hautausschlag | ✓ Erste Einschätzung möglich | Bei unklarer Diagnose |
| Akute Brustschmerzen | – | ✓ Sofort 112 oder Notaufnahme |
| Atemnot | – | ✓ Umgehend ärztliche Hilfe |
| Folgerezept | ✓ Digital im selben Quartal | – |
| U-Untersuchungen Kind | – | ✓ Physische Untersuchung nötig |
Einige Krankenkassen wie die TK arbeiten bereits an einer digital gestützten Ersteinschätzung, die Patienten hilft, ihr Anliegen vorab einzuordnen und den richtigen Behandlungspfad zu finden. Bis es so weit ist, hilft Ihnen diese Übersicht, eine souveräne und sichere Entscheidung für Ihre Gesundheit zu treffen.
Das Risiko bei Rezept-Plattformen: Woran erkennen Sie illegale Angebote?
Die Bequemlichkeit des Internets lockt auch unseriöse Anbieter an, gerade im Gesundheitsbereich. Plattformen, die verschreibungspflichtige Medikamente nach dem Ausfüllen eines simplen Fragebogens und ohne echten Arztkontakt versprechen, sind nicht nur illegal, sondern auch gefährlich. Als Ihr medizinischer Fachberater ist es meine Pflicht, Sie vor diesen Risiken zu warnen. Das offizielle deutsche E-Rezept-System ist durch die Telematikinfrastruktur geschützt und bietet eine durchgehend verschlüsselte Übertragung auf deutschen Servern. Bei dubiosen Plattformen aus dem Ausland haben Sie diese Sicherheit nicht.
Das grösste Warnsignal ist die Ausstellung eines Rezepts ohne direkten, personalisierten Kontakt zu einem approbierten Arzt. Ein Fragebogen kann kein ärztliches Gespräch ersetzen. Besonders bei sogenannten Lifestyle-Medikamenten ist Vorsicht geboten. Seriöse Anbieter werden immer auf einer ausführlichen Beratung und Anamnese bestehen.
Glücklicherweise gibt es klare Merkmale, an denen Sie eine legale und sichere Online-Apotheke erkennen können. Das Wichtigste ist das offizielle Versandhandels-Register. Nur Apotheken, die dort gelistet sind, dürfen legal Medikamente nach Deutschland versenden. Mit der folgenden Checkliste können Sie jeden Anbieter schnell und zuverlässig überprüfen. Sie ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um im digitalen Raum sicher zu bleiben.
Ihr Sicherheits-Check für Online-Apotheken
- Behörden-Check: Prüfen Sie, ob die Apotheke im Versandhandels-Register des DIMDI (jetzt Teil des BfArM) aufgeführt ist. Nur gelistete Anbieter sind legal.
- EU-Sicherheitslogo: Suchen Sie nach dem klickbaren, grünen Kleeblatt-Logo. Ein Klick darauf muss Sie zur Website der zuständigen nationalen Behörde zur Legitimitätsprüfung führen.
- Arztkontakt-Prüfung: Ein Rezept wird ausschliesslich nach einem echten Arztkontakt (Video, Telefon, Praxis) ausgestellt. Eine reine Fragebogen-Diagnose ist ein klares Warnsignal für Illegalität.
- Impressums-Kontrolle: Ein vollständiges Impressum ist Pflicht. Es muss eine deutsche (oder EU-) Apothekenadresse, den Namen des verantwortlichen Apothekers und Kontaktinformationen enthalten.
- Produkt-Analyse: Seien Sie besonders misstrauisch, wenn vorrangig Lifestyle-Medikamente ohne umfassende Beratung und Aufklärung beworben werden.
Indem Sie diese Punkte beachten, nutzen Sie die Vorteile des Online-Handels, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden. Das offizielle System, das von der gematik verwaltet wird, garantiert, dass Ihre Daten durch eine 100% verschlüsselte Übertragung auf deutschen Servern geschützt sind.
Problemfall Rückenschmerzen: Wie bekommen Sie die Premium-App von der Kasse bezahlt?
Der digitale Baukasten kann mehr als nur Rezepte verwalten oder Arzttermine organisieren. Er bietet auch aktive therapeutische Unterstützung, zum Beispiel bei chronischen Rückenschmerzen. Die Rede ist von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), umgangssprachlich auch „Apps auf Rezept“ genannt. Dies sind zertifizierte Medizinprodukte, die Sie bei Ihrer Therapie begleiten, Übungen anleiten und Ihren Fortschritt dokumentieren. Apps wie ‚Vivira‘ oder ‚Kaia Health‘ haben ihre Wirksamkeit in Studien nachgewiesen.
Viele Patienten wissen jedoch nicht, dass die Kosten für diese Premium-Apps vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Sie müssen sie nicht aus eigener Tasche bezahlen. Der Weg dorthin ist klar definiert und einfacher, als die meisten denken. Sie benötigen lediglich eine Verordnung von Ihrem Arzt oder, unter bestimmten Umständen, können Sie die App sogar direkt bei Ihrer Kasse beantragen.

Dies ist ein perfektes Beispiel für das Souveränitätsprinzip: Sie nutzen aktiv eine hochwertige, evidenzbasierte digitale Therapie, und das Gesundheitssystem unterstützt Sie dabei finanziell. Es ist ein proaktiver Schritt zur Linderung Ihrer Beschwerden, bei dem die Technologie zu Ihrem persönlichen Therapeuten für zu Hause wird.
Der Prozess, eine solche App erstattet zu bekommen, folgt einer klaren Logik. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Ihre DiGA zu erhalten:
- Schritt 1: DiGA-Verzeichnis prüfen: Besuchen Sie das offizielle DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Nur die dort gelisteten Apps sind erstattungsfähig.
- Schritt 2: Rezept vom Arzt holen: Bitten Sie Ihren Haus- oder Facharzt um ein Rezept (Muster 16) für die gewünschte DiGA. Argumentieren Sie mit dem Begriff „evidenzbasierte digitale Therapie“.
- Schritt 3: Alternative ohne Arztbesuch: Wenn bereits eine gesicherte Diagnose mit entsprechendem ICD-Code vorliegt (z.B. M54.5 für Kreuzschmerzen), können Sie bei vielen Kassen den Antrag auf Kostenerstattung auch direkt stellen.
- Schritt 4: Code einlösen: Nach Einreichung des Rezepts oder Genehmigung des Antrags erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode, den Sie in der App eingeben, um die Vollversion zu aktivieren.
Stress oder Burnout: Welches Warnsignal sendet Ihr Körper gerade?
Das digitale Gesundheitssystem kümmert sich nicht nur um körperliche Gebrechen. Zunehmender Druck im Beruf, ständige Erreichbarkeit und persönliche Sorgen können zu ernsthaften psychischen Belastungen führen. Anhaltender Stress, Erschöpfung, Schlafstörungen oder ein Gefühl der inneren Leere sind wichtige Warnsignale Ihres Körpers, die Sie nicht ignorieren sollten. Viele scheuen sich, mit diesen Symptomen zum Arzt zu gehen, aus Angst, nicht ernst genommen zu werden. Doch diese Sorge ist unbegründet.
In Deutschland ist die psychische Gesundheit ein integraler Bestandteil des Versorgungssystems. Es ist wichtig zu wissen, dass Burnout und andere psychische Belastungsreaktionen als legitime Krankheitsbilder anerkannt sind. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung klarstellt, ist dies ein anerkannter Grund für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ihr Arzt ist Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner, um die Symptome abzuklären und die richtigen Schritte einzuleiten.
Psychische Belastungsreaktionen wie Burnout sind in Deutschland ein legitimer Grund für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
– Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV-Richtlinie zur Arbeitsunfähigkeit
Noch besser als die Behandlung ist die Prävention. Auch hier bietet der Baukasten der Krankenkassen wirksame Werkzeuge. Viele Kassen, wie die IKK classic, bieten zertifizierte Stressmanagement-Kurse an, die nach § 20 SGB V anerkannt sind. Diese Kurse werden von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) auf ihre Qualität geprüft. Sie können online oder in Präsenz besucht werden und vermitteln Techniken zur Stressbewältigung, um zu verhindern, dass aus Stress ein Burnout wird. Das Beste daran: Die Kosten für solche Kurse werden von den Kassen zu einem Grossteil, oft bis zu 80%, übernommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das digitale Gesundheitssystem in Deutschland ist ein flexibler Baukasten, kein starrer Zwang.
- Für digitale Probleme (z.B. streikende App) gibt es immer einfache, offizielle analoge Alternativen wie die Gesundheitskarte oder den Papierausdruck.
- Sie haben die Kontrolle (Souveränitätsprinzip): Ob ePA-Freigabe, Telemedizin oder Präventionskurs – Sie entscheiden, was Sie nutzen.
Wie suchen Sie Kurse, die garantiert erstattungsfähig sind, ohne böse Überraschung?
Sie haben sich entschieden, aktiv etwas für Ihre Gesundheit zu tun – sei es durch einen Bewegungskurs, ein Seminar zur Stressbewältigung oder eine Ernährungsberatung. Doch woher wissen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für den gewählten Kurs auch wirklich übernimmt? Die Enttäuschung ist gross, wenn man nach dem Kurs auf den Kosten sitzen bleibt. Die Lösung liegt in einer zentralen, verlässlichen Quelle: der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
Die ZPP ist eine von den gesetzlichen Krankenkassen beauftragte Institution, die Präventionskurse nach einheitlichen Qualitätskriterien prüft und zertifiziert. Nur Kurse, die dieses Siegel tragen, sind garantiert erstattungsfähig. Anstatt also auf eigene Faust im Internet zu suchen, sollten Sie immer die offizielle Kurssuche der ZPP als Startpunkt nutzen. Dort können Sie gezielt nach zertifizierten Angeboten in Ihrer Nähe oder nach reinen Online-Kursen filtern.
Die Erstattungsmodalitäten können sich zwischen den Krankenkassen leicht unterscheiden, aber das Grundprinzip ist dasselbe. Die folgende Übersicht zeigt, was Sie bei den grossen Kassen erwarten können, basierend auf den aktuellen Leistungsbeschreibungen:
| Krankenkasse | Erstattung pro Kurs | Max. Kurse/Jahr | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| TK | 80% (max. 75€) | 2 | Online-Kurse voll digital |
| AOK | 80% (max. 150€) | 2 | Bonusprogramm zusätzlich |
| BARMER | 75% (max. 75€) | 2 | App-Integration möglich |
| IKK | 90% (max. 90€) | 2 | Eigene Kurse kostenlos |
Der Prozess ist einfach: Sie suchen Ihren Kurs in der ZPP-Datenbank, notieren sich die Kurs-ID, melden sich an und reichen nach Abschluss (mit mindestens 80% Anwesenheit) die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Kasse ein. So erleben Sie keine bösen Überraschungen und nutzen die finanziellen Vorteile Ihres Versicherungsschutzes voll aus.
Wie bekommen Sie Ihren Yoga-Kurs oder Rückenschule zu 80% von der Krankenkasse bezahlt?
Präventionskurse sind ein wertvoller Baustein für Ihre Gesundheit, und das System der Kostenerstattung ist ein klares Bekenntnis der Krankenkassen zur Vorsorge. Doch im Detail gibt es einige Regeln zu beachten, um sicherzustellen, dass Sie die Bezuschussung auch wirklich erhalten. Im Durchschnitt werden, nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, bis zu 2 Kurse pro Jahr und Versichertem bezuschusst.
Eine der häufigsten Fragen betrifft die Art der Kurse. Warum wird ein Yoga-Kurs erstattet, der andere aber nicht? Der Grund liegt in der Zertifizierung durch die ZPP. Bezuschusst werden nur Kurse, die einen klaren präventiven Charakter haben und nach wissenschaftlichen Standards aufgebaut sind. Beim Yoga ist dies typischerweise ‚Hatha-Yoga zur Stressreduktion‘. Rein spirituelle Praktiken oder sportlich ausgerichtete Stile wie Power-Yoga fallen nicht unter die Präventionsrichtlinie nach § 20 SGB V.
Die wichtigste Voraussetzung für die Erstattung ist Ihre regelmässige Teilnahme. Die Krankenkassen fordern in der Regel eine Anwesenheit von mindestens 80% der Kurstermine. Sollten Sie aus Krankheitsgründen fehlen, ist es wichtig, dies dem Kursleiter umgehend mitzuteilen und idealerweise ein Attest vorzulegen. Oft kann in Absprache ein Nachholtermin gefunden werden, um die Voraussetzung für die Erstattung doch noch zu erfüllen. Eine strategische Planung – zum Beispiel ein Bewegungskurs im Frühling und ein Entspannungskurs im Herbst – kann Ihnen helfen, das ganze Jahr über aktiv zu bleiben und die Zuschüsse optimal zu nutzen.
Indem Sie diese Regeln kennen und die zertifizierten Angebote nutzen, verwandeln Sie Ihren Krankenkassenbeitrag in eine aktive Investition in Ihr Wohlbefinden. Beginnen Sie noch heute damit, die passenden Kurse für sich zu finden und machen Sie den ersten Schritt zu einem gesünderen Lebensstil.
Häufige Fragen zu Präventionskursen
Warum wird nicht jeder Yoga-Kurs bezuschusst?
Nur Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) als Präventionsmassnahme zertifiziert sind, werden gefördert. Dies ist in der Regel ‚Hatha-Yoga zur Stressreduktion‘. Rein spirituelle oder fitnessorientierte Yoga-Stile wie Power-Yoga erfüllen die Kriterien des § 20 SGB V meist nicht.
Kann ich mehrere Kurse gleichzeitig besuchen?
Ja, Sie können mehrere Kurse besuchen, aber die Krankenkasse erstattet in der Regel maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Eine strategische Planung ist sinnvoll: Beispielsweise ein Bewegungskurs im Frühjahr und ein Entspannungskurs im Herbst, um die Zuschüsse optimal zu nutzen.
Was passiert bei Krankheit während des Kurses?
Für die Kostenerstattung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% der Termine erforderlich. Wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen, sollten Sie dies dem Kursleiter sofort melden, ein ärztliches Attest vorlegen und versuchen, einen Nachholtermin zu vereinbaren, um die Anwesenheitspflicht zu erfüllen.