
Entgegen der landläufigen Meinung ist das Ziel nicht, die 1.260 Euro Pauschale zu erhalten, sondern sie als Hebel zu nutzen, um die entscheidende Optimierungsschwelle der Werbungskosten zu durchbrechen.
- Die Home-Office-Pauschale entfaltet ihre volle Wirkung erst, wenn Ihre gesamten beruflichen Ausgaben den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.
- Die strategische Anschaffung absetzbarer Arbeitsmittel ist oft der Schlüssel, um diesen Schwellenwert zu überschreiten und einen echten Steuervorteil zu realisieren.
Empfehlung: Denken Sie nicht in Tagen, sondern in Gesamtkosten. Planen Sie Ihre beruflichen Ausgaben über das Jahr hinweg, um die Pauschale nicht nur zu beanspruchen, sondern als aktives Werkzeug zur Steuersenkung einzusetzen.
Die Arbeit im Home-Office ist für viele Arbeitnehmer in Deutschland zur neuen Normalität geworden. Mit dieser Flexibilität geht jedoch auch die Notwendigkeit einher, die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Die Home-Office-Pauschale scheint auf den ersten Blick eine einfache Lösung zu sein: 6 Euro pro Tag, für maximal 210 Tage. Doch hier liegt ein weitverbreitetes Missverständnis. Viele Steuerpflichtige konzentrieren sich ausschliesslich auf das Sammeln von Home-Office-Tagen und übersehen dabei das weitaus grössere Potenzial.
Der wahre geldwerte Vorteil entsteht nicht durch die Pauschale allein, sondern durch das, was sie in Kombination mit anderen Werbungskosten auslöst. Die zentrale Hürde ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Nur wer mit seinen gesamten berufsbedingten Ausgaben – inklusive der Home-Office-Pauschale – diese Schwelle überspringt, spart tatsächlich Steuern. Der Schlüssel zum Erfolg liegt daher in einer strategischen Herangehensweise, die über das reine Zählen von Tagen hinausgeht.
Dieser Leitfaden verfolgt genau diesen Ansatz. Wir betrachten die Home-Office-Pauschale nicht als passiven Abzugsposten, sondern als aktives Instrument Ihrer Finanzplanung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie nicht nur die formalen Anforderungen erfüllen, sondern auch, wie Sie durch gezielte Investitionen und die Vermeidung typischer Fehler Ihre Steuerlast effektiv senken. Es geht darum, das System zu verstehen und für sich zu nutzen, anstatt nur an der Oberfläche zu kratzen.
Um die aktuellen Regelungen im Kontext zu sehen, zeigt die folgende Tabelle die Entwicklung der Pauschalen in den letzten Jahren. Sie verdeutlicht, dass die aktuellen Konditionen eine stabile und planbare Grundlage für Ihre Steuerstrategie 2024 bieten.
| Jahr | Tagessatz | Max. Tage | Max. Betrag | Werbungskostenpauschale |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 5 Euro | 120 | 600 Euro | 1.200 Euro |
| 2023 | 6 Euro | 210 | 1.260 Euro | 1.230 Euro |
| 2024 | 6 Euro | 210 | 1.260 Euro | 1.230 Euro |
Um Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht zu geben, führt dieser Artikel Sie durch die acht entscheidenden Aspekte der steuerlichen Optimierung im Home-Office. Jeder Abschnitt beleuchtet eine spezifische Facette, von der ergonomischen Ausstattung über die rechtlichen Fallstricke bis hin zur mentalen Entlastung durch eine saubere Steuerplanung.
Inhaltsverzeichnis: Wie Sie Ihre Home-Office-Steuerstrategie 2024 optimieren
- Warum verursacht Ihr Küchentisch nach 6 Monaten chronische Rückenschmerzen?
- Wie richten Sie ein ergonomisches Büro auf unter 2 Quadratmetern Wohnfläche ein?
- Absetzbares Arbeitszimmer oder nur Pauschale: Was gilt für Ihre Raumsituation?
- Die Gefahr der „kurzen Privat-Erledigung“ während der vertraglichen Arbeitszeit
- Wann sollten Sie E-Mails checken, um im Home-Office nicht auszubrennen?
- Der Fehler beim Multitasking, der Ihre Fehlerquote im Job verdoppelt
- Warum schlafen Sie in einem blau gestrichenen Schlafzimmer laut Studien besser?
- Wie finden Sie im hektischen deutschen Arbeitsalltag Ihre innere Ruhe zurück?
Warum verursacht Ihr Küchentisch nach 6 Monaten chronische Rückenschmerzen?
Die anfängliche Bequemlichkeit, am Küchentisch zu arbeiten, weicht oft schnell einer schmerzhaften Realität. Chronische Rücken- oder Nackenschmerzen sind nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein finanzielles Problem. Die gute Nachricht aus Sicht eines Steuerberaters: Die Lösung für Ihr körperliches Wohlbefinden kann gleichzeitig ein strategischer Hebel für Ihre Steuererklärung sein. Anstatt Schmerzen zu ertragen, können Sie in Ihre Gesundheit investieren und die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
Der entscheidende Punkt ist, dass die Anschaffung von ergonomischen Büromöbeln als Werbungskosten zählt. Ein hochwertiger Bürostuhl, ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein externer Monitor sind nicht nur Balsam für Ihren Rücken, sondern auch für Ihren Geldbeutel. Diese Ausgaben helfen Ihnen, die kritische Schwelle des Werbungskosten-Pauschbetrags zu überschreiten. Besonders attraktiv ist die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Laut Experten können Bürostühle bis zu 952 Euro brutto als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort und vollständig abgesetzt werden. Dies erzeugt einen direkten und spürbaren Steuervorteil.
Sehen Sie die Investition in Ihre Gesundheit also nicht als reinen Kostenfaktor, sondern als gezielte Massnahme zur Steueroptimierung. Jeder Euro, den Sie für einen ergonomischen Arbeitsplatz ausgeben, ist ein Schritt näher an einer signifikanten Steuerersparnis. Der schmerzende Rücken ist somit das Signal, aktiv zu werden und eine Win-Win-Situation zu schaffen: mehr Gesundheit und weniger Steuerlast.
Ihr Plan zur Absetzung von Arbeitsmitteln
- Nutzung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die berufliche Nutzung des Arbeitsmittels bei mindestens 90 % liegt, um es vollständig absetzen zu können.
- Belege sammeln: Heben Sie alle Kaufbelege für Bürostuhl, Schreibtisch, Monitor und weiteres Zubehör sorgfältig und lückenlos auf.
- Anteil dokumentieren: Bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) ist eine nachvollziehbare Dokumentation des beruflichen Anteils für das Finanzamt unerlässlich.
- Kosten eintragen: Tragen Sie Arbeitsmittel unter 952 Euro brutto direkt in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein, um von der Sofortabschreibung zu profitieren.
- Abschreibung planen: Bei teureren Gegenständen müssen die Kosten über die offizielle Nutzungsdauer (z.B. 13 Jahre für Büromöbel) verteilt und jährlich abgeschrieben werden (AfA).
Wie richten Sie ein ergonomisches Büro auf unter 2 Quadratmetern Wohnfläche ein?
Die Vorstellung eines vollwertigen Heimbüros schreckt viele Mieter kleiner Wohnungen ab. Doch hier liegt einer der grössten Vorteile der Home-Office-Pauschale: Sie stellt keine Anforderungen an die Raumsituation. Im Gegensatz zum streng reglementierten häuslichen Arbeitszimmer können Sie die Pauschale auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie lediglich eine kleine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder sogar am Esstisch nutzen. Die steuerliche Anerkennung ist nicht an Quadratmeter gebunden.
Diese Regelung ist eine direkte Antwort auf die moderne Arbeitsrealität. Viele Arbeitnehmer arbeiten in den eigenen vier Wänden, ohne einen separaten Raum zur Verfügung zu haben. Genau für diese Fälle wurde die Pauschale geschaffen. Sie ermöglicht es, für jeden vollen Arbeitstag zu Hause pauschal 6 Euro als Werbungskosten anzusetzen, bis zu einem Maximum von 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Arbeitstagen). Damit wird der Umstand gewürdigt, dass auch eine kleine Arbeitsecke zu erhöhten Kosten für Heizung, Strom und Abnutzung führt.

Die Herausforderung besteht darin, diesen kleinen Raum so ergonomisch wie möglich zu gestalten. Kluge Lösungen wie ein schmaler Sekretär, ein ergonomischer Hocker statt eines wuchtigen Stuhls oder ein Laptop-Ständer mit externer Tastatur können auf minimaler Fläche einen grossen Unterschied für Ihre Gesundheit machen. Und das Beste daran: All diese Anschaffungen sind als Arbeitsmittel zusätzlich zur Pauschale absetzbar. So kombinieren Sie die räumliche Flexibilität der Pauschale mit den finanziellen Vorteilen absetzbarer Ausstattung.
Absetzbares Arbeitszimmer oder nur Pauschale: Was gilt für Ihre Raumsituation?
Dies ist die zentrale strategische Entscheidung, vor der jeder Arbeitnehmer im Home-Office steht. Es handelt sich nicht um eine Frage der Vorliebe, sondern um eine knallharte Berechnung, die über Hunderte von Euro an Steuerersparnis entscheiden kann. Die Wahl zwischen der Home-Office-Pauschale und dem Absetzen der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer hängt von zwei Faktoren ab: Ihrer Wohnsituation und der Höhe Ihrer Kosten.
Ein häusliches Arbeitszimmer unterliegt strengen gesetzlichen Definitionen. Wie der Bundesfinanzhof klarstellt, muss es sich um einen Raum handeln, der fast ausschliesslich beruflich genutzt wird.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der ausschliesslich oder nahezu ausschliesslich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird; eine untergeordnete private Mitbenutzung (< 10 %) ist unschädlich.
– Bundesfinanzhof, BFH-Beschluss vom 27. Juli 2015 – GrS 1/14
Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, können Sie die tatsächlichen Kosten (Miete, Strom, Heizung etc.) unbegrenzt absetzen. Dies übersteigt oft schnell die 1.260 Euro der Pauschale. Die Home-Office-Pauschale ist hingegen die flexible Alternative für alle, die keinen solchen Raum haben. Sie ist einfacher nachzuweisen, aber eben auch gedeckelt. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen:
| Kriterium | Home-Office-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Maximaler Abzug pro Jahr | 1.260 Euro (6 Euro x 210 Tage) | Unbegrenzt (wenn Mittelpunkt) oder 1.250 Euro |
| Raumanforderungen | Keine – auch Küchentisch möglich | Abgetrennter Raum, fast ausschliesslich beruflich |
| Nachweise erforderlich | Liste der Home-Office-Tage | Grundriss, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung |
| Private Mitnutzung erlaubt | Ja | Maximal 10% |
| Zusätzliche Arbeitsmittel absetzbar | Ja | Ja |
Letztendlich läuft es auf eine einfache Rechnung hinaus: Übersteigen Ihre anteiligen Raumkosten plus weitere Werbungskosten den Betrag von 1.230 Euro, dem aktuellen Werbungskosten-Pauschbetrag, deutlich? Wenn ja, und Sie erfüllen die räumlichen Kriterien, ist das Arbeitszimmer die bessere Wahl. Wenn nein, bietet die Pauschale einen unkomplizierten Weg, Ihre Steuerlast zu mindern, ohne dass Sie einen Cent für Werbungskosten nachweisen müssen, solange Sie unter dem Pauschbetrag bleiben.
Die Gefahr der „kurzen Privat-Erledigung“ während der vertraglichen Arbeitszeit
Der Titel ist provokant, doch die eigentliche finanzielle Gefahr im Home-Office lauert nicht bei der kurzen Wäschepause, sondern in der Unkenntnis der steuerlichen Spielregeln. Der teuerste Fehler, den Sie machen können, ist die Annahme, dass ein Tag, an dem Sie von zu Hause aus arbeiten, automatisch für die Pauschale zählt. Die Regel ist unmissverständlich: Die Tagespauschale von 6 Euro kann nur für Tage beansprucht werden, an denen Sie ausschliesslich von zu Hause aus gearbeitet haben.
Ein kurzer Abstecher ins Büro, um Unterlagen zu holen oder an einem Meeting teilzunehmen, macht den Anspruch für diesen gesamten Tag zunichte. Das sind 6 Euro verlorener Werbungskosten. Bei regelmässigen „Hybrid-Tagen“ summiert sich dieser Verlust schnell auf einen dreistelligen Betrag pro Jahr. Eine Ausnahme gilt für auswärtige Termine wie Kundenbesuche: Solange Sie den überwiegenden Teil des Tages im Home-Office tätig sind, bleibt der Anspruch erhalten. Diese strikte Regelung erfordert eine sorgfältige Planung und vor allem eine lückenlose Dokumentationsdisziplin.

Führen Sie einen einfachen Kalender oder eine Excel-Tabelle, in der Sie jeden reinen Home-Office-Tag vermerken. Notieren Sie auch Tage, an denen Sie im Büro waren. Diese Aufzeichnung ist Ihr wichtigster Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Auch wenn Belege nicht immer sofort verlangt werden, müssen Sie im Falle einer Rückfrage in der Lage sein, Ihre Angaben plausibel zu machen. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die grundsätzliche Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, kann diese Dokumentation zusätzlich untermauern.
Wann sollten Sie E-Mails checken, um im Home-Office nicht auszubrennen?
Die Flexibilität des Home-Office ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ermöglicht sie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, andererseits lässt sie die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen. Ständige Erreichbarkeit und das abendliche Checken von E-Mails können schnell zu digitalem Stress und Burnout führen. Aus steuerlicher Sicht ist es wichtig, hier eine gesunde Balance zu finden, denn die finanzielle Seite des Home-Office hat klare Grenzen.
Die Home-Office-Pauschale ist ein gutes Beispiel für diese Begrenzung. Sie können die Pauschale für maximal 210 Tage im Jahr geltend machen. Das entspricht einem Höchstbetrag von 1.260 Euro. Jeder weitere Tag, den Sie zu Hause arbeiten, bringt keinen zusätzlichen Steuervorteil durch die Pauschale. Dieses Limit sollte Ihnen als Anker dienen: Es gibt einen Punkt, an dem „mehr arbeiten“ nicht mehr zu „mehr Steuern sparen“ führt. Dies kann helfen, eine gesunde Distanz zu wahren und die Arbeit nicht das gesamte Leben dominieren zu lassen.
Arbeitgeber haben die Vorteile des Home-Office ebenfalls erkannt: Es spart Kosten und steigert die Mitarbeitermotivation. Nutzen Sie diese gewonnene Freiheit und Flexibilität, um klare Strukturen für sich zu schaffen. Legen Sie feste Arbeitszeiten fest und definieren Sie Zeitfenster, in denen Sie keine E-Mails lesen. Diese Selbstdisziplin schützt nicht nur Ihre mentale Gesundheit, sondern stellt auch sicher, dass Sie die Vorteile des Home-Office geniessen können, ohne unter seinen Nachteilen zu leiden. Ein ausgebrannter Mitarbeiter kann keine Steuervorteile mehr optimieren.
Der Fehler beim Multitasking, der Ihre Fehlerquote im Job verdoppelt
So wie permanentes Multitasking im Arbeitsalltag zu Konzentrationsschwächen und einer erhöhten Fehlerquote führt, führt „steuerliches Multitasking“ zu teuren Fehlern in Ihrer Steuererklärung. Der häufigste Fehler dieser Art ist der Versuch, für einen einzigen Tag mehrere Pauschalen oder Abzüge parallel geltend zu machen. Das Finanzamt ist hier unerbittlich: Pro Arbeitstag gibt es nur „entweder oder“.
Der klassische Fall ist die Kombination aus Home-Office-Pauschale und Pendlerpauschale (Entfernungspauschale). Sie können nicht am selben Tag morgens zu Hause arbeiten, die 6-Euro-Pauschale ansetzen und dann für die Fahrt ins Büro am Nachmittag noch die Pendlerpauschale beanspruchen. Für jeden Tag muss eine klare Entscheidung getroffen werden. Fahren Sie zur Arbeit, gilt die Pendlerpauschale. Arbeiten Sie ausschliesslich zu Hause, gilt die Home-Office-Pauschale.
Diese Regel, wie sie auch von führenden Wirtschaftsprüfern wie KPMG interpretiert wird, besagt, dass die Tagespauschale nur einmal pro Kalendertag geltend gemacht werden kann, selbst wenn mehrere berufliche Tätigkeiten an verschiedenen Orten ausgeübt werden. Dieser Grundsatz verhindert eine doppelte steuerliche Begünstigung und erfordert von Ihnen eine klare Zuordnung jedes einzelnen Arbeitstages. Der Versuch, beide Vorteile zu kombinieren, wird vom Finanzamt als Fehler gewertet und führt unweigerlich zu Korrekturen.
Um solche Fehler zu vermeiden, die Ihre Steuerersparnis zunichtemachen können, ist ein fokussiertes Vorgehen unerlässlich. Anstatt manuell zu versuchen, alles zu optimieren, kann der Einsatz von professioneller Steuersoftware (z.B. WISO Steuer, Tax 2025) helfen. Diese Programme führen Sie gezielt durch die Abfragen und verhindern durch eingebaute Logikprüfungen solche typischen „Multitasking-Fehler“.
Warum schlafen Sie in einem blau gestrichenen Schlafzimmer laut Studien besser?
Auch wenn die Wandfarbe Ihres Schlafzimmers für Ihre Schlafqualität relevant sein mag, ist sie für das Finanzamt höchstens in einem übertragenen Sinne von Bedeutung. Die Farbe Blau symbolisiert hier die glasklare und unmissverständliche Trennung, die der Fiskus zwischen privatem Leben und beruflichem Arbeiten fordert, sobald Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen wollen. Ihr Schlafzimmer ist der Inbegriff der Privatsphäre.
Der Bundesfinanzhof hat wiederholt hohe Hürden für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers aufgestellt. Die zentrale Voraussetzung ist, dass der Raum „wie ein Büro eingerichtet ist und ausschliesslich oder nahezu ausschliesslich zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird“. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer, umgeben von Bett, Kleiderschrank und privater Dekoration, erfüllt diese Bedingung niemals. Der Raum als Ganzes muss dem beruflichen Zweck gewidmet sein.
Die Gerichte erlauben zwar eine geringfügige private Mitnutzung, diese ist aber eng begrenzt. Eine anerkannte Faustregel besagt, dass eine private Mitnutzung von maximal 10 Prozent der Gesamtnutzung unschädlich ist. Das bedeutet: Ein Gästebett im Arbeitszimmer ist in der Regel tabu, ebenso wie die Nutzung des Raumes als primärer Ort für private Hobbys. Das Finanzamt verlangt hier eine fast mönchische Trennung von Arbeit und Privatleben.
Wenn Ihre Wohnsituation diese strikte Trennung nicht zulässt, ist das kein Grund zur Sorge. Genau für diesen Fall wurde die Home-Office-Pauschale konzipiert. Sie ist die pragmatische und unkomplizierte Lösung für alle, deren Arbeitsplatz in den privaten Lebensbereich integriert ist. Akzeptieren Sie die „blaue Grenze“ des Finanzamts und wählen Sie das Steuermodell, das zu Ihrer Realität passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das wahre Ziel ist nicht die Pauschale selbst, sondern das Überschreiten des Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 Euro.
- Investitionen in ergonomische Arbeitsmittel sind ein strategischer Hebel, um Ihre absetzbaren Gesamtkosten zu steigern.
- Eine lückenlose Dokumentation der reinen Home-Office-Tage ist unerlässlich, um teure Fehler und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Wie finden Sie im hektischen deutschen Arbeitsalltag Ihre innere Ruhe zurück?
Innere Ruhe im Kontext der Steuererklärung bedeutet vor allem eines: Sicherheit. Die Sicherheit, alles richtig gemacht zu haben und das finanzielle Optimum für sich herausgeholt zu haben. Diese „steuerliche Seelenruhe“ erreichen Sie nicht durch Hoffen, sondern durch ein systematisches und diszipliniertes Vorgehen über das ganze Jahr hinweg. Es geht darum, die Kontrolle über Ihre Finanzen zu übernehmen und dem Finanzamt souverän entgegenzutreten.
Der Weg zu dieser Ruhe lässt sich in drei einfache, aber entscheidende Schritte unterteilen:
- Schritt 1: Ganzjährig dokumentieren. Führen Sie von Januar bis Dezember eine einfache Liste Ihrer reinen Home-Office-Tage. Dies schafft eine unangreifbare Datengrundlage.
- Schritt 2: Belege zentral sammeln. Legen Sie einen digitalen oder physischen Ordner an, in dem Sie sofort jeden Beleg für berufliche Ausgaben ablegen – vom Bürostuhl bis zur Fachliteratur.
- Schritt 3: Am Jahresende strategisch entscheiden. Addieren Sie alle Ihre Werbungskosten (Pauschale, Arbeitsmittel, Fahrtkosten etc.) und vergleichen Sie die Summe mit dem Pauschbetrag von 1.230 Euro. Prüfen Sie dann, ob das Modell „Arbeitszimmer“ für Sie vorteilhafter wäre.
Diese einfache Methode verwandelt die gefürchtete Steuererklärung von einer lästigen Pflicht in das logische Ergebnis Ihrer ganzjährigen Vorbereitung. Sie müssen nicht mehr mühsam nach alten Rechnungen suchen oder Tage rekonstruieren. Alles liegt bereit. Ein wertvoller Bonus-Tipp: Die Kosten für einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, der Ihnen bei all dem hilft, sind selbst als Steuerberatungskosten absetzbar. Sie investieren also in Expertise, die sich selbst refinanziert und Ihnen zusätzliche Sicherheit gibt.
Beginnen Sie noch heute damit, diese Strategien umzusetzen. Betrachten Sie Ihre Ausgaben im Home-Office nicht als Kosten, sondern als Investitionen in Ihre Gesundheit und Ihre Steuerrückerstattung. So verwandeln Sie eine komplexe Pflicht in einen planbaren finanziellen Erfolg.
Häufige Fragen zur Home-Office-Pauschale
Verliere ich die Pauschale, wenn ich kurz ins Büro fahre?
Ja. Sie dürfen an Tagen, für die Sie die Pauschale beanspruchen, Ihren Betriebssitz nicht aufsuchen. Ein kurzer Abstecher ins Büro für ein Meeting oder um E-Mails zu checken, genügt bereits, um den Anspruch für diesen Tag zu verlieren.
Was gilt bei Kundenbesuchen vom Home-Office aus?
Das ist kein Problem. Falls Sie aus dem Home-Office heraus arbeiten und auswärtige Termine wie Kunden- oder Geschäftspartnerbesuche wahrnehmen, bleibt der Anspruch auf die Pauschale bestehen, solange Sie den überwiegenden Teil des Arbeitstages von zu Hause aus tätig waren.
Wie dokumentiere ich meine Home-Office-Tage?
Sollte das Finanzamt Nachweise verlangen, ist eine Übersicht Ihrer Home-Office-Tage essenziell. Dies kann in Form einer einfachen Excel-Tabelle, eines Kalendereintrags oder einer handschriftlichen Liste erfolgen. Eine zusätzliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die grundsätzliche Home-Office-Möglichkeit kann ebenfalls hilfreich sein.